Aufzüge für Rollstuhlfahrer und Begleitperson
Unter der Serie 900 stellen wir Ihnen Aufzüge für Rollstuhlfahrer und Begleitperson vor. Kabine oder Plattform sind mindestens 1.100 mm x 1.400 mm groß, und die lichte Türöffnung beträgt 900 mm. Kabinen dieser Größe sind üblicherweise für 8 Personen / 630 kg dimensioniert.
Die Grundfläche von 1.100 mm x 1.400 mm ist in einem Europäischen Standard festgelegt. Die EN 81-70 hat den etwas sperrigen Titel: „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen“. Der dort definierte Aufzug Typ 2 „ermöglicht den Zugang für Personen, die einen Rollstuhl nach EN 12183 oder einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl der Klassen A oder B nach EN 12184 benutzen.“ Der Aufzug nimmt einen Rollstuhlbenutzer mit einer Begleitperson auf.
Aufzüge gemäß DIN 18040
Die DIN 18040 beschäftigt sich mit barrierefreiem Bauen und Wohnen. In Deutschland wird sie mehr und mehr zur Planungsgrundlage und sowohl bei öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 18040-1) als auch bei Wohnungen (DIN 18040-2) verbindlich. Beide Fassungen der DIN 18040 verlangen nach einem Aufzug gemäß DIN EN 81-70 Typ 2. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die EN 81-70 sich auf Aufzüge gemäß EN 81-1 und EN 81-2 bezieht, also auf Aufzüge mit allseits geschlossenem Fahrkorb. Plattformaufzüge fallen NICHT darunter! Wenn in einem Gebäude Aufzüge gemäß DIN 18040 verlangt werden, kann ein Plattformaufzug nicht eingesetzt werden.
Der Anwendungsbereich der DIN 18040-1 und DIN 18040-2 bezieht sich jeweils auf Neubauten. Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden heißt es: „Sie sollte sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.“ Demgegenüber lautet der Text der DIN 18040-2 für Wohnungen: „Sie kann sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.“
Ein Plattformaufzug als Alternative
Die Formulierungen „sollte“ und „kann“ weisen auch bei Bestandsgebäuden die Richtung, dass und wie möglichst barrierefrei umgebaut werden soll. Bei Bestandsgebäuden ist jedoch häufig für einen Aufzug mit einer 1.100 mm x 1,400 mm großen Kabine gar kein Platz. Oder er könnte nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand geschaffen werden. In diesen Fällen ist dann vielfach der Einsatz eines Plattformaufzugs eine gangbare Alternative. Auch Plattformaufzüge sind mit einer Plattformgröße von mindestens 1.100 mm x 1,400 mm und lichten Türbreiten von 900 mm erhältlich. Ein Ziel der DIN 18040 ist es, Menschen mit Behinderungen einschließlich dem Benutzer eines Rollstuhls und einer Begleitperson die verschiedenen Ebenen eines Gebäudes barrierefrei zugänglich zu machen. Dieses Ziel wird auch mit einem Plattformaufzug erreicht.