Aufzugsschacht

Aufzugsschacht eines Plattformaufzugs der Serie 910
Aufzugsschacht eines Plattformaufzugs der Serie 910

Aufzugsschacht: Abmessungen für Personenaufzüge

Welche Größe muss ein Aufzugsschacht haben, damit genügend Platz für den geplanten Aufzug zur Verfügung steht? Nachfolgend finden Sie ungefähre Maßangaben in Abhängigkeit von der beabsichtigten Nutzung.

Wichtiger Hinweis: Am Ende der Abschnitte zu den einzelnen Aufzugskategorien finden Sie jeweils eine Gegenüberstellung der Schachtabmessungen für einen Aufzug mit geschlossener Kabine und einen Plattformaufzug / Homelift. Bitte beachten Sie, dass bei den angegebenen Abmessungen für Plattformaufzüge / Homelifte der Aufzugsschacht in den Abmessungen bereits enthalten ist, da der Schacht hier immer zum System gehört. Bei Aufzügen mit geschlossener Kabine sind dagegen die lichten Schachtabmessungen angegeben, so dass jeweils noch die Wandstärke für den Aufzugsschacht berücksichtigt werden muss. Je nach verwendetem Material kann diese zwischen 50 – 70 mm (Aluminium-Glasschacht) und 200 – 240 mm (Beton oder Kalksandsteinmauerwerk) liegen. Dieser Platz wird auf allen vier Seiten benötigt. Lesen Sie dazu auch den ausführlichen Systemvergleich von Plattformaufzug / Homelift und Aufzug mit geschlossenem Fahrkorb.

1. Unsere Empfehlung für Neubauten: Entscheiden Sie sich bereits zu Beginn Ihrer Planungen für einen Aufzug. Durch passgenaues Einzeichnen des geeigneten Aufzugsschachtes können Sie wertvolle Wohn- oder Bürofläche gewinnen und aufwendige spätere Umplanungen vermeiden.

Häufig erreichen uns Anfragen nach einem Aufzug in einem relativ späten Stadium der Planung, wenn im Bauplan bereits ein Aufzugsschacht eingezeichnet ist und die angrenzenden Räume an diesem Schacht ausgerichtet wurden. Möglicherweise liegt diesem Vorgehen die Annahme zugrunde, dass es „den Normaufzug“ gibt. Tatsächlich gibt es je nach beabsichtigter Nutzung des Gebäudes baurechtlich bestimmte Normvorgaben für die Kabinengrößen. Dagegen sind jedoch die Maße für Aufzugsschächte – und diese sind letztendlich für die Bauzeichnung und die erforderliche Grundfläche relevant – nicht genormt, sondern von Hersteller und Typ des Aufzugs abhängig. Es lohnt sich also, sich frühzeitig über die bestehenden Alternativen zu informieren.

Aufzugsschacht für Tragenaufzug bei Planungsbeginn: 2.150 mm x 2.750 mm
Aufzugsschacht für Tragenaufzug bei Planungsbeginn: 2.150 mm x 2.750 mm

Grundsätzlich ist der Einbau eines Aufzugs ab einem Schachtquerschnitt von etwa 700 mm x 1.000 mm möglich. Welche Abmessungen im Einzelfall sinnvoll oder ggfls. erforderlich sind, ist dann von der geplanten Nutzung oder vom Aufzugstyp abhängig. Manchmal lassen sich auch durch „höhere Mathematik“ erstaunliche Lösungen erarbeiten, die sich später in barer Münze auszahlen.

In vielen Plänen, die wir erhalten, ist der eingezeichnete Aufzugsschacht deutlich größer, als dies für die geplante Aufzugsgröße erforderlich wäre. Das betrifft nicht zur den Schachtquerschnitt, sondern vor allem auch den Schachtkopf und in geringerem Maße die Schachtgrube. Der großzügig bemessene Raum wird manchmal damit begründet, dass die Schachtabmessungen aus einem früheren Projekt übernommen wurden oder dass man sich für die später geplante Ausschreibung möglichst viele Optionen offen halten möchte, um den günstigsten Aufzug einbauen zu können.

Aufzugsschacht für Serie 1150 Tragenaufzug nach Optimierung: 1.600 mm x 2.400 mm. Nutzflächengewinn: 2,35 m² pro Etage
Aufzugsschacht für einen Serie 1150 Tragenaufzug: 1.600 mm x 2.400 mm. Nutzflächengewinn: 2,35 m² pro Etage

Die Gegenüberstellung der gezeigten Baupläne veranschaulicht, wie nützliche Wohn- oder Bürofläche gewonnen werden kann, wenn der Aufzugsschacht auf das kleinstmögliche Maß verringert wird. Vielleicht ist der Aufzug, der die geringsten Schachtabmessungen benötigt, für sich betrachtet tatsächlich nicht der billigste. Die Unterschiede im Platzbedarf können aber ohne Weiteres bei einem bis zwei Quadratmetern Wohn- oder Nutzfläche liegen, die PRO ETAGE für die Nutzung und Vermarktung zur Verfügung stehen – oder eben auch nicht. Je nach geometrischen Gegebenheiten kann der Flächengewinn dabei deutlich größer ausfallen, als man es „über den Daumen gepeilt“ erwartet hätte. So konnten im gezeigten realen Beispielfall aufgrund der um den Schacht herumlaufenden Treppe in jeder Etage sogar 2,35 m² Wohnfläche hinzugewonnen werden. Da lässt sich leicht ausrechnen, ob es unter dem Strich die wirtschaftlich beste Lösung gewesen wäre, mit einem großen Aufzugsschacht auf einen preisgünstigen Aufzug zu hoffen.

Natürlich gibt es auch den anderen Fall: der vorgesehene Raum ist für den gewünschten – oder im ungünstigsten Fall vielleicht sogar benötigten – Aufzug zu klein. Ein solcher Fall erfordert dann entweder ein aufwendiges Umplanen des Gebäudes, oder aber – wenn überhaupt möglich – einen Kompromiss bezüglich des Aufzugs. Auch hier hätte die frühzeitige Wahl des Aufzugs viel Arbeit gespart und zu einem befriedigenderen Ergebnis geführt.

Eine Situation, bei der sich andere Fragestellungen ergeben, ist die Nachrüstung eines Aufzugs in einem bestehenden Gebäude. Dabei ist es üblich und auch vernünftig, für den gegebenen Raum einen möglichst genau passenden Aufzug zu wählen, um die notwendigen Umbaumaßnahmen in Grenzen zu halten.

Bei der Planung von Neubauten gewährleistet die frühzeitige Wahl eines Aufzugs, dass die Anforderungen an den Aufzug und die Wünsche des Bauherrn bestmöglich erfüllt werden können, dass die zur Verfügung stehende Grundfläche optimale genutzt werden kann und dass die erforderlichen Maße für Schachtkopf und Schachtgrube mit der architektonischen Planung des Gebäudes vereinbar sind.

2. Aufzugsschacht für kleine Aufzüge (1 – 5 Personen)

Aufzugsschacht 1.150 mm x 1.270 mm © Klaus Steinweg
Serie 550 Aufzug in einem Außenschacht mit 900 mm x 700 mm großer Kabine für 3 Personen

Vielleicht haben Sie sich beim Lesen der Überschrift gefragt: „Was soll man denn mit einem Aufzug für eine Person?“ Es ist aber tatsächlich so, dass es vollwertige Aufzugskabinen gibt, die nur 500 mm x 600 mm groß sind. Da die für eine Person benötigte Grundfläche in internationalen Normen mit 0,2 m² angegeben wird, reichen 500 mm x  600 mm für zwei Personen noch nicht aus. Das sind nämlich nur 0,3 m². In neu zu planenden Gebäuden werden derart kleine Aufzüge normalerweise nicht eingesetzt. In bestehenden Gebäuden ist man aber manchmal froh, dass der Platz überhaupt für einen Aufzug reicht, sei dieser auch noch so klein.

Ein Aufzug ist ungefähr ab diesen Schachtabmessungen realisierbar:

a) Aufzug mit geschlossener Kabine

  • Lichte Schachtabmessungen: 700 mm x 1.000 mm bei 1 Kabinentür an der kurzen (700 mm) Seite
  • Lichte Schachtabmessungen: 1.050 mm x 755 mm bei einer Kabinentür an der langen Seite

b) Plattformaufzug / Homelift

  • Schachtabmessungen inklusive Schachtwand: 900 mm x 850 mm bei 1 Zugang zur Plattform von der langen (900 mm) Seite

Aufzüge für diese kleinen Aufzugsschächte finden Sie hier:

In einige der größeren Kabinen der Serien 300 und 500 passt ggfls. bereits ein Rollator oder kleiner Rollstuhl. Allerdings wird die Normgröße von 1.000 mm x 1.250 mm, wie sie für einen Rollstuhl gefordert wird, noch nicht erreicht.

3. Aufzugsschächte für Aufzüge, die einen Rollstuhl aufnehmen können

Aufzugsschacht Serie 751: 1.450 mm x 1.530 mm für einen rollstuhlgeeigneten Aufzug mit Kabine
Aufzugsschacht 1.450 mm x 1.530 mm für einen rollstuhlgeeigneten Serie 751 Aufzug mit allseits geschlossenem Fahrkorb

Kabinen, die mindestens 1.000 mm breit und 1.250 mm tief sind und über 800 mm breite Türöffnungen verfügen, entsprechen den Anforderungen für einen Aufzug gemäß EN 81-70, Typ 1. Kabinen dieser Größe werden gerne in Privathäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser eingebaut, da sie barrierefreies Wohnen ermöglichen. Auch Plattformaufzüge können diese nutzbare Grundfläche haben.

Wichtiger Hinweis: Eine 1.000 mm x 1.250 mm große Kabine oder Plattform kann von einem Rollstuhlfahrer nur dann komfortabel genutzt werden, wenn auf dieser Grundfläche keine Wendemanöver erforderlich sind. Zwar gibt es in dieser Größe auch Aufzüge mit über Eck eingesetzten Türen, für eine Rollstuhlnutzung sind diese aber eher nicht geeignet. Zum Vergleich: eine normgerechte Wendefläche für einen Rollstuhl ist 1.500 mm x 1.500 mm groß!

Bei einem Aufzugsschacht für einen Aufzug, der einen Rollstuhl aufnehmen kann, müssen Sie ungefähr mit den folgenden Schachtabmessungen rechnen:

a) Aufzug mit geschlossener Kabine

  • Lichte Schachtabmessungen: 1.450 mm x 1.530 mm bei 1 Kabinentür an der kurzen (1.450 mm) Seite
  • Lichte Schachtabmessungen: 1.450 mm x 1.650 mm bei 2 gegenüberliegenden Kabinentüren an den kurzen Seiten (Durchlader)

b) Plattformaufzug / Homelift

  • Schachtabmessungen inkl. Schachtwand: 1.400 mm x 1.400 mm – auch als Durchlader und mit Türen über Eck

Aufzüge für diese Aufzugsschächte finden Sie hier:

  • Serie 700: Aufzüge mit Kabinen oder Plattformen mit einer Mindestgröße von 1.000 mm x 1.250 mm

4. Aufzugsschächte für Aufzüge, die einen Rollstuhl plus Begleitperson aufnehmen können

Aufzugsschacht Serie 950: 1.600 mm x 1.700 mm für einen begleiteten Rollstuhlfahrer
Aufzugsschacht 1.600 mm x 1.700 mm eines Serie 950 Aufzugs mit Kabine für einen begleiteten Rollstuhlfahrer

Kabinen, die mindestens 1.100 mm breit und 1.400 mm tief sind sowie über 900 mm breite Türöffnungen verfügen, entsprechen den Anforderungen für einen Aufzug gemäß EN 81-70, Typ 2 und DIN 18040. Damit ermöglichen sie den barrierefreien Zugang zu Wohnungen und haben die für öffentlich zugängliche Gebäude geforderte Mindestgröße. Üblicherweise haben diese Kabinen eine Kapazität von 640 kg / 8 Personen.

Auch für diese Größe gibt es Plattformaufzüge / Homelifte. Allerdings bezieht sich die DIN 18040 ausdrücklich auf Aufzüge gemäß EN 81-70, und das sind immer Aufzüge mit geschlossener Kabine nach EN 81-1 oder EN 81-2. Wo ein Aufzug verlangt wird, der DIN 18040 entspricht, kann also kein Plattformaufzug / Homelift nach EN 81-41 eingesetzt werden.

Bei einem Aufzugsschacht für einen Aufzug, der einen Rollstuhl plus Begleitperson aufnehmen kann, müssen Sie ungefähr mit diesen Schachtabmessungen rechnen:

a) Aufzug mit geschlossener Kabine

  • Lichte Schachtabmessungen: 1.600 mm x 1.700 mm bei 1 Kabinentür an der kurzen (1.600 mm) Seite
  • Lichte Schachtabmessungen: 1.600 mm x 1.800 mm bei 2 gegenüberliegenden Kabinentüren an den kurzen Seiten (so genannte Durchlader)

b) Plattformaufzug / Homelift

  • Schachtabmessungen inkl. Schachtwand: 1.500 mm x 1.600 mm – auch als Durchlader und mit Türen über Eck

Aufzüge für diese Aufzugsschächte finden Sie hier:

5. Aufzugsschächte für Aufzüge, die eine Krankentrage aufnehmen können

Aufzugsschacht Serie 1150: 1.600 mm x 2.400 mm für Tragenaufzug
Schachtkopf eines 1.600 mm x 2.400 mm Aufzugsschachts für einen Serie 1150 Tragenaufzug

Fahrkörbe zur Aufnahme einer Krankentrage müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 m x 2,10 m
  • Lichte Durchgangsbreite der Türen von mindestens 0,90 m

Als Beispiel sei auf die Landesbauordnung NRW § 39 Abschnitt 6 verwiesen, die für Gebäude mit mehr als fünf Geschossen über der Geländeoberfläche einen Aufzug dieser Größe fordert.

Bei einem Aufzugsschacht für einen solchen Tragenaufzug müssen Sie ungefähr mit den folgenden Schachtabmessungen rechnen:

a) Aufzug mit geschlossener Kabine

  • Lichte Schachtabmessungen: 1.600 mm x 2.400 mm bei 1 Kabinentür an der kurzen (1.600 mm) Seite
  • Lichte Schachtabmessungen: 1.600 mm x 2.500 mm bei 2 gegenüberliegenden Kabinentüren als Durchlader

b) Plattformaufzug

  • Schachtabmessungen inkl. Schachtwand: 1.550 mm x 2.300 mm – auch als Durchlader und mit Türen über Eck

Aufzüge für diese Aufzugsschächte finden Sie hier:

  • Serie 1100: Aufzüge mit Kabinen oder Plattformen mit einer Mindestgröße von 1.100 mm x 2.100 mm