Kleine Personenaufzüge – eine Übersicht
Viele Personenaufzüge, die Sie auf diesen Seiten finden, überraschen vor allem aufgrund der geringen Schachtabmessungen, die für ihren Einbau benötigt werden. Wenn Sie beispielsweise das Treppenauge Ihres Hauses mit einem Aufzug nachrüsten möchten, können wir Ihnen in der Regel mehrere Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Dabei kann dann manchmal die Beschreibung „kleiner Personenaufzug“ sehr wörtlich genommen werden.
Das Bestreben, kleine Personenaufzüge auch unter sehr beengten räumlichen Verhältnissen zu ermöglichen, bildet einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit. Das Angebotsspektrum ist aber keineswegs darauf beschränkt. Ein Tragenaufzug mit einer Kabinengröße von 1,10 m x 2,10 m ist gewiss kein kleiner Aufzug mehr. Aber wenn ein solcher Aufzug z. B. von der Bauordnung für ein zu sanierendes oder neues Gebäude gefordert wird, sind die Herausforderungen, diesen Aufzug in der Planung unterzubringen, nicht unbedingt kleiner.
Fragen Sie uns! Möglicherweise können wir Ihnen eine Lösung aufzeigen.