Zusammenfassung
Ende November 2015 wurde dieser Plattformaufzug mit teilverglastem Schacht innerhalb von nur drei Tagen montiert. Bei dem bestehenden Gebäude in Bochum ging es lediglich um zwei Haltestellen, was den Ablauf natürlich beschleunigte. Aber auch bei drei oder vier Etagen beträgt die Montagezeit eines Plattformaufzugs einschließlich Aufzugsschacht in aller Regel nur eine Woche.
Voraussetzungen für eine kurze Montagezeit
Selbstverständlich gilt: ohne Planung und Vorbereitung geht es nicht. Damit die Monteure reibungslos arbeiten können, muss der Aufstellungsort für den Aufzug entsprechend vorbereitet sein. Das beginnt schon etliche Wochen vor der Anlieferung des Aufzugs. Vor allem wenn ein Aufzug in einem bestehenden Gebäude nachgerüstet werden soll, ist ein gemeinsamer Ortstermin mit den Projektverantwortlichen praktisch unverzichtbar. Dabei wird festgelegt, wo und wie der Aufzug am besten eingebaut werden kann und welche bauseitigen Voraussetzungen zu schaffen sind. Schon zusammen mit dem Angebot für den Plattformaufzug werden Einbauzeichnungen erstellt, aus dem die wichtigen Details zu erkennen sind:
- lichte Abmessungen für den Aufzugsschacht
- Schachtgrubentiefe – ein Plattformaufzug benötigt lediglich 5 oder 7 cm
- Schachtkopfhöhe – in der Regel nur ca. 2,25 m
- Verankerungskräfte
- elektrische Anschlussdaten
Einige Tage vor Montagebeginn wird der vorgesehene Einbauort nochmals überprüft um sicherzustellen, dass die geplante Montagezeit letztendlich auch die tatsächliche Montagezeit wird.
Die Ausgangssituation
Das zweigeschossige Gebäude an der Alleestraße in Bochum wird nach dem Umbau öffentlich zugänglich sein. Bei einem Neubau wäre gemäß DIN 18040-1 ein barrierefreier Zugang durch einen Aufzug mit einer allseits geschlossenen Kabine und einer Grundfläche von mindestens 1.100 mm x 1.400 mm, gemäß EN 81-70, Typ 2 vorzusehen. Das ist die Standardgröße für einen Rollstuhlfahrer mit Begleitperson. Die dafür benötigten Schachtabmessungen wären in dem kleinen Raum kaum realisierbar gewesen, und die Gesamtkosten der Aufzugsnachrüstung hätten leicht das Doppelte im Vergleich zu dem gewählten Plattformaufzug betragen. Da es sich jedoch um ein bestehendes Gebäude handelt, wurde bauaufsichtlich dem Einsatz eines Plattformaufzugs zugestimmt.
Der hier vorgesehene Plattformaufzug hat ebenso eine Grundfläche von 1.100 mm x 1.480 mm und die für eine bequeme Rollstuhlnutzung geforderte lichte Türbreite von 900 mm.
Das Bild zeigt die Ausgangslage im Obergeschoss: Für den Aufzug muss in dem Bereich vor der Wand ein Loch in die Decke zwischen den beiden Etagen geschnitten werden.
Die lichte Deckenhöhe von 2,85 m ist mehr als ausreichend: Der gewählte Aufzug aus der Serie 910 benötigt eine Mindesthöhe (Schachtkopfhöhe) von lediglich 2,24 m und braucht zudem nicht an der Decke befestigt zu werden. Aus optischen Gründen wird der Aufzugsschacht jedoch bis unter die Decke gezogen.